Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise der Seite "Prüfungsamt Fakultät III - Wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge"
NachkorrekturanträgeNachkorrekturanträge sind ausschließlich per E-Mail an die Adresse pruefungsamt.wiwi@uni-bayreuth.de beim Prüfungsamt einzureichen. Soweit nichts anderes angekündigt wurde, ist die Antragstellung bis zu einem Monat nach Freischaltung der digitalen Einsicht der jeweiligen Klausur möglich. Verwenden Sie für den Nachkorrekturantrag das pdf-Formular "Nachkorrekturantrag-Wirtschaftswissenschaften". Bitte beachten Sie, im Falle einer Nachkorrektur wird die Prüfungsleistung in ihrer Gesamtheit neu bewertet. Einem Nachkorrekturantrag kann nur in begründeten Fällen stattgegeben werden. Begründete Fälle sind bspw.:
Der Antrag auf Nachkorrektur muss konkret und nachvollziehbar schriftlich begründet werden. Eine pauschale Kritik an der Korrektur genügt nicht als Begründung eines Nachkorrekturantrages. Weiter ist auch eine Kritik am Punkte-/Notenschlüssel nicht als Begründung zulässig. Beziehen Sie sich daher bei der Begründung immer auf eine konkrete Aufgabe bzw. Aufgabenteile und legen Sie sachlich dar, weshalb an dieser Stelle eine Nachkorrektur erforderlich ist. Nicht ausreichend sind Verweise auf die Klausuren anderer Studierender oder eine vermeintlich ungerechte Bewertung. Beachten Sie auch ggf. individuelle Vorgaben des jeweiligen Lehrstuhls, bspw. zu Fristen oder zur inhaltlichen Form des Antrags! Die Bearbeitung eines Antrags kann mehrere Wochen dauern. Sobald die Nachkorrektur abgeschlossen ist, werden Sie per E-Mail informiert. |
Klausureinsicht digital über cmlifeSeit dem Sommersemester 2020 findet die Einsicht über cmlife statt, ein Antragsformular ist nicht mehr erforderlich. Sobald die Klausuren vom Prüfungsamt freigegeben wurden, können Sie diese in cmlife unter "Studium"->"Übersicht"-> "Module und Leistungen" einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Freigabe der Einsicht auch nach Veröffentlichung der Noten noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sobald eine Klausur zur digitalen Einsicht freigeschaltet wurde, erhalten Sie die Meldung über Ihren Ereignisstream unter dem Tab Studium. Achtung! Für die Einsicht über cmlife müssen Sie im Netz der Universität Bayreuth (über eduroam oder VPN) eingeloggt sein. Und so funktioniert es: |
- Bildanleitung "Digitale Einsicht"Einklappen
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- Falls Sie sich nicht auf dem Campus aufhalten, loggen Sie sich zuerst im VPN ein.
- 1) Melden Sie sich bei cmlife an und klicken Sie auf „Studium“
Sobald eine Klausur zur digitalen Einsicht freigeschaltet wurde, erhalten Sie die Meldung über Ihren Ereignisstream.
- 2) Zur Einsicht gelangen Sie entweder
a) durch einen Klick auf den Link des Ereignisses
oder
b) über die Registerkarte „Module und Leistungen“ in der „Übersicht“ Ihres Studiengangs. Gehen Sie zu dem Modul, dessen Klausur Sie einsehen möchten und klicken Sie auf „Einsicht“.
Hinweis: die Schaltfläche "Einsicht" erscheint erst, wenn die Klausur zur Einsicht freigegeben wurde.
Weitere Dokumentvorlagen des Prüfungsamts Wirtschaftswissenschaften zum Download:
Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen |
Antrag auf Wechsel der Sprachkonzepts im Bachelorstudiengang BWL (Studienstart zwischen WS 2012/13 und SS 2015) |
FAQ Prüfungsangelegenheiten Wirtschaftswissenschaften
- Anmeldung zu Klausuren (Wichtige Hinweise)Einklappen
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Bitte versäumen Sie es nicht, sich fristgerecht über cmlife für Klausuren an- und auch ggf. abzumelden. Das Prüfungsamt und auch die Lehrstühle können aus Kapazitätsgründen keine verspäteten Nachmeldungen akzeptieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, und halten Sie die Fristen ein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Martin Leschke (Prüfungsausschussvorsitzender) - Wann und wo kann ich meine Klausuren einsehen?Einklappen
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Klausuren, die ab dem Sommersemester 2020 geschrieben wurden, können Sie digital in cmlife unter "Studium"->"Übersicht"-> "Module und Leistungen" einsehen. Bitte beachten Sie: Für die Einsicht über cmlife müssen Sie über eduroam oder VPN eingeloggt sein.
- Darf ich meine Klausuren im Rahmen der Einsichtnahme abfotografieren?Einklappen
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Studierende dürfen ihre Klausuren sowie etwaige Gutachten zu Prüfungsleistungen abfotografieren.
Hierzu sollte folgender Hinweis beachtet werden:„Sachverhalt und Fragestellungen der Prüfungsaufgaben sowie die Korrekturanmerkungen und Bewertungsbegründungen der Prüferinnen und Prüfer unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Erlaubnis zur Anfertigung von Kopien dient allein dem Zweck der eigenen Einsicht. Eine Weitergabe an Dritte und die Veröffentlichung im Internet oder auf anderem Weg sind verboten und können im Falle eines Verstoßes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unberührt hiervon bleibt die Weitergabe zum Zweck der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Nachprüfungs- oder Klageverfahrens, insbesondere an eine bevollmächtigte Rechtsanwältin oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt.“
- Wo beantrage ich eine Beurlaubung?Einklappen
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Den Antrag auf Beurlaubung mit den erforderlichen Nachweisen reichen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei ein.
- Darf ich im Urlaubssemester an der Universität Bayreuth Prüfungs- und Studienleistungen erbringen?Einklappen
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Während der Beurlaubung können Studienleistungen nicht erbracht und Prüfungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht abgelegt werden; eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist zulässig.
- Steht im Zeugnis, wie viele Fachsemester für den Abschluss benötigt wurden?Einklappen
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Nein. Das Abschlusszeugnis enthält keine Angaben über die Studiendauer.
- Wie und wo erhalte ich eine Pflichtpraktikumsbestätigung?Einklappen
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Eine Pflichtpraktikumsbestätigung können Sie auf der Homepage des Praktikantenservice Wirtschaftswissenschaften online anfordern.
- Wie melde ich mich zu Klausuren und Seminaren an?Einklappen
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Eine Anmeldung zu Klausuren und Seminaren erfolgt grundsätzlich über cmlife zu den dort angegebenen Fristen.
- Was ist die Höchststudiendauer und wie viele Semester beträgt die Höchststudiendauer?Einklappen
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Höchststudiendauer meint die Studiendauer, die man höchstens in einem bestimmten Studiengang eingeschrieben sein darf.
In den wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre, Economics, Gesundheitsökonomie, Internationale Wirtschaft und Entwicklung und Wirtschaftsingenieurwesen gilt die Bachelorprüfung als erstmals nicht bestanden, wenn ein Studierender bis zum Ende des 8. Semesters alle geforderten 180 Leistungspunkte aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erreicht hat.
Werden die fehlenden Prüfungen aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres nach dem Ende des 8. Semesters bestanden oder sind die Wiederholungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft, so ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
In den wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengängen Betriebswirtschaftslehre, Economics, Gesundheitsökonomie, Internationale Wirtschaft und Governance und Wirtschaftsingenieurwesen gilt die Masterprüfung als erstmals nicht bestanden, wenn ein Studierender bis zum Ende des 6. Semesters alle geforderten 120 Leistungspunkte aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erreicht hat.
Werden die fehlenden Prüfungen aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres nach dem Ende des 6. Semesters bestanden oder sind die Wiederholungsmöglichkeiten vorher ausgeschöpft, so ist die Masterprüfung endgültig nicht bestanden.